Inhalt
Bundesgericht: «Nur ja heisst ja» gilt nicht in der Schweiz
Das Bundesgericht hat am Mittwoch einen Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung freigesprochen und sich dabei auf die fehlende Gesetzesgrundlage bezüglich des des «Nur ja heisst ja» Prinzips berufen. Das Urteil könnte zum Präzedenzfall werden und der Kontroverse um die Überarbeitung des Sexualstrafrechts neuen Schub verleihen.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen