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Eine Kundgebung der Gruppe Extinction Rebellion im April 2019 in Lausanne.
Bild: KEYSTONE/Adrien Perritaz
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Bundesgericht präzisiert Rechtsprechung zu Klimaaktionen

Immer wieder machen Klimaaktivistinnen und -aktivisten mit aufsehenerregenden Aktionen auf die Klimaerwärmung aufmerksam. Meist haben sie für solche Aktionen keine Bewilligung und werden bestraft. Nun hat das Bundesgericht entschieden: Die Bestrafung von fünf Klimaaktivistinnen und -aktivisten, die im Dezember 2019 in Lausanne die Rue Centrale blockiert haben, verstösst nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. (Bundesgericht Urteilsnummer 6B-1460/2022