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Bundesgericht reagiert auf Kritik
Depressive hatten bis jetzt kaum eine Chance auf eine IV-Rente. Das Bundesgericht war der Meinung, dass Depressionen sehr verbreitet sind und die Betroffenen arbeiten können. Erst wenn alle Therapiemöglichkeiten erschöpft sind, sollte eine Rente zugestanden werden. Nun lockert das Bundesgericht seine Praxis. Was heisst das finanziell?
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