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Patientendossiers werden nicht als Beweismittel für Gerichte gemacht; sie dienen primär dem Informationsaustausch unter Ärzten.
Bild: Symbolbild Keystone
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Bundesgericht urteilt für grösseren Spielraum für Ärzte

Ärzte müssen selbstverständliche Untersuchungen wie Urinproben oder Blutzuckermessungen nicht zwingend dokumentieren, sagt das Bundesgericht. Das Nachsehen haben Patientinnen und Patienten, bei denen eine wichtige Untersuchung nicht durchgeführt wurde. Ihre Chancen, den Arzt oder die Ärztin für einen Fehler zu belangen, werden durch das neue Urteil deutlich gemindert.