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Im Fall eines Motorrad-Rasers war die Hausdurchsuchung für die Aufklärung der Straftat laut Bundesgericht nicht nötig.
Bild: KEYSTONE/Urs Flueeler
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Bundesgericht: Zufallsfunde bei Hausdurchsuchung unzulässig

Manchmal stösst die Polizei eher zufällig auf Beweise für eine Straftat. Etwa bei Hausdurchsuchungen. Aber sind dabei getätigte Zufallsfunde für die Aufklärung einer Straftat zulässig? Nein, sagt das Bundesgericht im Fall eines Motorrad-Rasers.