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Bundesgerichtsentscheid erschwert Mietzinsanfechtung
Wenn der Vormieter oder die Vormieterin weniger für die Wohnung bezahlt hat, kann man sich mit einer Anfechtung des Anfangsmietzinses wehren. Endet der Streit vor Gericht, sind die Erfolgsaussichten jedoch oft gering. Das Bundesgericht hat es jetzt noch schwieriger gemacht.
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