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Eltern sollen gemeinsam für Kinder sorgen
Lässt sich ein Paar mit Kindern scheiden, sollen künftig in der Regel beide Elternteile das Sorgerecht haben. Diese geplante Neuerung im Zivilgesetzbuch soll auch für unverheiratete Paare gelten.
Damit will der Bundesrat erreichen, dass Kinder auch nach einer Trennung der Eltern optimale Voraussetzungen haben.
Missbrauch der heutigen Rechtslage
Zwar kann auch heute das Sorgerecht bei geschiedenen oder unverheirateten Paaren nicht nur alleine der Mutter oder dem Vater, sondern beiden Elternteilen zugesprochen werden. Dem müssen jedoch beide Seiten zustimmen. Kritiker der heutigen Rechtslage sagen aber, diese Regelung werde oft missbraucht.
Gleichstellung von Vater und Mutter
Die geltende Rechtslage stuft der Bundesrat als problematisch ein: Mit der Scheidung verliere ein Elternteil, meistens der Vater, seine Rolle als Erzieher und Vertreter des Kindes. Häufig sei er nur noch ein mit einem Besuchsrecht ausgestatteter Zahlvater. Mit dem gemeinsamen Sorgerecht werde die Gleichstellung von Vätern und Müttern erreicht.
Verletzung des Besuchsrechts strafbar
Auch künftig kann das Sorgerecht nur einem einzigen Elternteil übertragen werden, falls das im Wohl des Kindes ist. Für jene Fälle, da nur ein Elternteil das Sorgerecht innehat, will der Bundesrat zudem die Verletzung des Besuchsrechts strafbar machen. Denn oft verhindert oder erschwert heute die obhutsberechtigte Person die Ausübung des Besuchsrechts.
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