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Wer über längere Zeit nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann, erhält in der Schweiz eine Invaliden-Rente.
Keystone/MARTIN RUETSCHI
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Erfolgreiche Wiedereingliederung von IV-Beziehenden

Wer über längere Zeit nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann, erhält in der Schweiz eine Invaliden-Rente. Das erklärte Ziel des Bundes ist es, solche IV-Bezügerinnen und Bezüger wieder in den Arbeitsprozess zu bringen. Die Förderung zeigt offenbar Wirkung, wie ein neuer Bericht des Bundesamts für Sozialversicherung zeigt.

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