Wer homosexuell ist und aus einem Land kommt, in dem die Behörden ihn deswegen verfolgen, hat in der EU das Recht auf Asyl. Das hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden. Ein Urteil mit Auswirkungen.
EU-Gericht anerkennt Homosexualität als Asylgrund
Wer homosexuell ist und aus einem Land kommt, in dem die Behörden ihn deswegen verfolgen, hat in der EU das Recht auf Asyl. Das hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden. Ein Urteil mit Auswirkungen.
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