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Europäische Konvention gegen Wettbetrug

2012 sprach das Bundesstrafgericht in Bellinzona vier Fussballer frei, obwohl sie gestanden hatten, Spiele der Challenge League manipuliert zu haben. Grund für den Freispruch: Spielmanipulationen sind in der Schweiz nicht strafbar, der Tatbestand Sportbetrug fehlt im Gesetz. Das soll sich nun ändern - nicht nur in der Schweiz.

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