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Europäischer Gerichtshof kippt Vorrats-Datenspeicherung

Bereits zum zweiten Mal sagt der Europäische Gerichtshof Nein zur Vorratsdaten-Speicherung in der EU. Die Datenspeicherung auf Vorrat lasse «sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben» der Menschen zu, urteilt der EuGH in Luxemburg. Ausnahmen sind bei Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und zur Bekämpfung schwerer Straftaten weiterhin möglich. Martin Steiger ist Rechtsanwalt und Experte für das Recht im digitalen Raum. Er kritisiert seit längerem, dass Daten flächendeckend gespeichert werden. Das Gespräch.

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