Inhalt
Freiburger Pflegepersonal bekommt Recht
Vor einem Jahr hat das Freiburger Kantonsparlament beschlossen, dass das Pflegepersonal im Kanton nicht streiken darf. Zwei Pflegefachpersonen wollten sich mit diesem Verbot nicht abgeben und fochten es vor Gericht an. Nun hat das Bundesgericht ihre Beschwerde gutgeheissen und das Streikverbot aufgehoben.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen