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Spitalwegweiser für Akutspitäler.
Bild: Keystone
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Genfer Klinik bekommt Recht

Die Genfer Spitalplanung verstösst gegen Bundesrecht – das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Im Urteil wird eine Beschwerde einer Privatklinik gutgeheissen, die sich ungleich behandelt gefühlt hat. Das Urteil des Kantons Genf ist ein Dämpfer für die Anhänger von Globalbudgets.

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Die Genfer Spitalplanung verstösst gegen Bundesrecht – das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Im Urteil wird eine Beschwerde einer Privatklinik gutgeheissen, die sich ungleich behandelt gefühlt hat. Das Urteil des Kantons Genf ist ein Dämpfer für die Anhänger von Globalbudgets.

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