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Karin Keller-Sutter: Schutzstatus S muss nicht verlängert werden

Angesichts von Unklarheiten über den Status S für Schutzsuchende aus der Ukraine erinnert Justizministerin Karin Keller-Sutter daran, dass eine Verlängerung des Status nicht notwendig ist. Wenn ihn der Bundesrat nicht widerrufe, könne der Status S fünf Jahre lang bestehen, bevor er in eine B-Bewilligung umgewandelt werde. Was technisch klingt, hat durchaus eine politische Bedeutung.

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