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Der Zürcher Clubbesitzer Carl Hirschmann während seines Prozesses in Zürich, im September 2011.
Bild: Reuters
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Kein Pardon für Zürcher Clubbesitzer Carl Hirschmann

Das Bundesgericht weist die Einsprachen von Carl Hirschmann gegen eine Verurteilung wegen sexueller Handlungen mit einer Minderjährigen ab. Ein Urteil mit Signalwirkung: Das Gericht verhindert damit, dass sich ein reicher Angeklagter durch Wiedergutmachungszahlungen von einer Strafe freikauft.

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Das Bundesgericht weist die Einsprachen des Millionärs Carl Hirschmann gegen eine Verurteilung wegen sexueller Handlungen mit einer Minderjährigen ab. Ein Urteil mit Signalwirkung: Das Gericht verhindert damit, dass sich ein reicher Angeklagter durch Wiedergutmachungszahlungen von einer Strafe freikauft.

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