Das Bundesgericht weist die Einsprachen des Millionärs Carl Hirschmann gegen eine Verurteilung wegen sexueller Handlungen mit einer Minderjährigen ab. Ein Urteil mit Signalwirkung: Das Gericht verhindert damit, dass sich ein reicher Angeklagter durch Wiedergutmachungszahlungen von einer Strafe freikauft.
Kein Pardon für Zürcher Clubbesitzer Carl Hirschmann
Das Bundesgericht weist die Einsprachen von Carl Hirschmann gegen eine Verurteilung wegen sexueller Handlungen mit einer Minderjährigen ab. Ein Urteil mit Signalwirkung: Das Gericht verhindert damit, dass sich ein reicher Angeklagter durch Wiedergutmachungszahlungen von einer Strafe freikauft.
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