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Lokführer schuldig gesprochen
Der Lokführer allein ist für das tödliche Zugunglück im Waadtland im Sommer 2013 verantwortlich. Das Bezirksgericht Yverdon hat den heute 58-jährigen SBB-Angestellten zu einer bedingten Strafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
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