Mietpreise: Aufatmen bei Schlichtungsbehörden
Mieterinnen und Mieter dürfen vorerst aufatmen. Der Referenzzinssatz bleibt bei 1,75%. Damit entspannt sich die Lage auch für die Schlichtungsbehörden, die in Streitfällen zwischen Mietern und Hauseigentürmern vermitteln.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen