Inhalt
Pensionierte Arbeitslose müssen Sozialgelder zurückbezahlen
In einigen Gemeinden im Kanton Aargau müssen Arbeitslose, die das Rentenalter erreichen, ihre Sozialhilfeschulden mit ihrem Pensionskassenguthaben zurückbezahlen. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass das so rechtens ist.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen