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Personenfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien
Bern und Brüssel haben sich bei den Modalitäten zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien geeinigt. Die Schweiz soll ihren Arbeitsmarkt für rumänische und bulgarische Staatsangehörige frühestens 2019 vollständig öffnen.
Bis dahin soll die Schweiz die Zuwanderung aus den beiden neuen EU-Staaten weiterhin mit Kontingenten steuern dürfen. Rumänien und Bulgarien haben jedoch gar nicht auf einen schnelleren Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt gedrängt.
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