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Seit 2018 gelten in Zürich beim Vermieten städtischer Wohnungen gewisse Einkommensobergrenzen, zudem darf man nicht allein in einer zu grossen Wohnung leben.
KEYSTONE/Michael Buholzer
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Städtische Wohnungen: Bundesgericht gibt Stadt Zürich recht

2018 verschärfte die Stadt Zürich die Regeln für das Vermieten städtischer Wohnungen. Sie führte gewisse Einkommensobergrenzen ein, zudem darf man nicht allein in einer zu grossen Wohnung wohnen. Dagegen wehrten sich zwei Personen. Das Bundesgericht gab der Stadt Zürich nun aber auf ganzer Linie recht. (Bundesgerichtsurteile 4A_105/2024 und 4A_82/2024)

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