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Steuerämter dürfen Veranlagung nicht als Strafmittel missbrauchen
Personen, die keine Steuererklärung einreichen, dürfen von der Steuerbehörden eingeschätzt werden. Allerdings dürfen sie dabei nicht mit einer hohen Veranlagung «bestraft». Das hat das Bundesgericht in einem Leiturteil entschieden.
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