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Strassburger Richter verurteilen einstimmig die Schweiz

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR verurteilt die Schweiz. Sie habe einem Gewalttäter zu Unrecht erneut die Freiheit entzogen, nachdem er bereits eine lange Haftstrafe verbüsst hatte. Damit verletze sie das Prinzip «keine zweifache Bestrafung für dieselbe Straftat».

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