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Südanflug Zürich - Bundesgericht weist Klage von Hausbesitzern ab
Die Anflüge aus Richtung Süden auf den Flughafen Zürich gibt es seit 13 Jahren. Sie wurden nötig, weil der Staatsvertrag mit Deutschland gescheitert war und Deutschland einseitig Beschränkungen seines Luftraums verfügte. Die frühmorgens über die Häuser donnernden Maschinen ärgern die Hausbesitzer. Mit ihren Forderungen nach Entschädigung sind sie aber vor Bundesgericht abgeblitzt.
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