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Teilabschaffung der Verrechnungssteuer und die Steuermoral

Am 25. September stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Teilabschaffung der Verrechnungssteuer ab. Erträge neuer inländischer Obligationen würden vom Bund nicht mehr besteuert. Eingeführt hatte die Verrechnungssteuer der Bundesrat: 1944, ohne Parlamentsbeschluss, um die Steuermoral zu heben und die Steuerhinterziehung im Land zu bekämpfen.

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