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Uber-Fahrer gelten als nicht selbständig Erwerbende
Der Fahrdienst Uber ist für Einige so etwas wie der Ausdruck eines modernen Wirtschaftslebens. Sie sind selbständig mit ihrem Fahrzeug unterwegs und Uber dient dabei als Plattform, die das Angebot koordiniert. Nun aber hält das Bundesgericht fest: Die Uber-Fahrerinnen und -Fahrer sind nicht selbständig erwerbend, weshalb Uber als Unternehmen AHV-Beiträge für sie zahlen muss.
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