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Das Öffentlichkeitsgesetz verlangt, dass grundsätzlich alle amtlichen Dokumente öffentlich zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht einer Geheimhaltungspflicht unterstehen.
Bild: Keystone/GAETAN BALLY
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Umgehung der Öffentlichkeit

Das Öffentlichkeitsgesetz verlangt, dass grundsätzlich alle amtlichen Dokumente öffentlich zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht einer Geheimhaltungspflicht unterstehen. Laut NZZ am Sonntag scheinen sich jedoch immer mehr Beamte dieser öffentlichen Kontrolle zu entziehen, indem sie besonders heikle Geschäfte nicht mehr richtig protokollieren. Wie problematisch ist das für die Demokratie? Das Gespräch mit Martin Stoll, Geschäftsführer der Transparenzplattform Öffentlichkeitsgesetz und dem Politologen Michael Herrmann.