Europäische Telekomanbieter speichern während zweier Jahre die Daten ihrer Kundschaft - auch wenn es keinen Verdacht auf eine Straftat gibt. Die EU-Richtlinien, die das vorschreiben, sind unzulässig. Sie verletzen die Grundrechte, sagt der Europäische Gerichtshof.

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Unzulässige Datenspeicherung europäischer Telekomanbieter
Europäische Telekomanbieter speichern während zweier Jahre die Daten ihrer Kundschaft - auch wenn es keinen Verdacht auf eine Straftat gibt. Die EU-Richtlinien, die das vorschreiben, sind unzulässig, weil sie die Grundrechte verletzen, sagt der Europäische Gerichtshof.
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