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Verdeckte Fahndung braucht keine Bewilligung
Ein Polizeibeamter gibt sich im Internet als minderjähriges Mädchen aus und vereinbart mit einem erwachsenen Mann ein Treffen, um diesen in eine Falle zu locken. Darf die Polizei dies? Ja, sagt nun das Bundesgericht. Dafür brauche es keine spezielle Bewilligung.
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