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Verwahrung - das Bundesgericht setzt ein Zeichen

Immer wieder heisst es «Kuscheljustiz», wenn das Bundesgericht die Verwahrung verurteilter Straftäter ablehnt. Das Bundesgericht ist aber nicht grundsätzlich gegen Sicherheitsverwahrungen, wie ein aktueller Fall aus dem Kanton Zürich zeigt.

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Immer wieder heisst es «Kuscheljustiz», wenn das Bundesgericht die Verwahrung verurteilter Straftäter ablehnt. Das Bundesgericht ist aber nicht grundsätzlich gegen Sicherheitsverwahrungen, wie ein aktueller Fall aus dem Kanton Zürich zeigt.

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