Im Fall des türkischen Nationalisten Dogu Perincek hat die Schweiz hat das Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt, befindet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Perincek war 2005 zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er öffentlich erklärt hatte, der Völkermord an den Armeniern sei eine Lüge.
Völkermord leugnen ist erlaubt
Im Fall des Türken Dogu Perincek hat die Schweiz hat das Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt, sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Perincek war 2005 zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er den Völkermord an den Armeniern öffentlich als Lüge deklarierte.
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