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Wolfsabschuss: Gnadenfrist für mehrere Rudel
In den Kantonen Wallis und Graubünden dürfen in gewissen Gebieten vorderhand keine Wolfsrudel gejagt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Beschwerden von Naturschutzorganisationen gegen die Abschussgenehmigungen hätten eine aufschiebende Wirkung.
Verfahrensnummern: A-6740/2023 und A-6831/2023
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