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Für Wölfe in sieben Regionen des Wallis und Graubündens gibt es eine Gnadenfrist.
IMAGO/imagebroker
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Wolfsabschuss: Gnadenfrist für mehrere Rudel

In den Kantonen Wallis und Graubünden dürfen in gewissen Gebieten vorderhand keine Wolfsrudel gejagt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Beschwerden von Naturschutzorganisationen gegen die Abschussgenehmigungen hätten eine aufschiebende Wirkung.Verfahrensnummern: A-6740/2023 und A-6831/2023

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