AfD darf auch in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet werden
Das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass der bayerische Verfassungsschutz die AfD weiterhin als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren darf, da es Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei gibt. Die AfD hatte gegen diese Überwachung geklagt, ihre Klage wurde jedoch abgewiesen.
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