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In der Abstimmungskontroverse vertritt FDP-Nationalrätin Jacqueline de Quattro die Pro-Seite. Dagegen argumentiert SVP-Parteipräsident und Nationalrat Marcel Dettling.
KEYSTONE/Alessandro della Valle
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Abstimmungskontroverse zum Stromgesetz

Die Schweiz braucht mehr Strom. Bundesrat und Parlament setzen auf mehr Wasser-, Sonnen- und Windstrom. Das Stromgesetz soll den Ausbau vorantreiben. Ein vernünftiger Weg - findet FDP-Nationalrätin Jacqueline de Quattro. Eine Mogelpackung - entgegnet SVP-Präsident Marcel Dettling. 

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Die Schweiz unabhängiger machen vom Ausland. Die Stromversorgung sichern. Und die Produktion ausbauen, damit der Ausstieg aus Benzin und Heizöl gelingt. Das sind für die Befürworterinnen und Befürworterinnen die wichtigsten Argumente für das Stromgesetz. Und dafür nehmen sie gewisse Abstriche beim Landschaftsschutz in Kauf: Der Bau von 16 Wasserkraftprojekten sowie von Wind- und Solarpärke in bestimmten von den Kantonen festgelegten Zonen würden bei einem Ja rechtlich besser gestellt. Konkret: Das Interesse am Bau dieser Anlage hätte im Falle eins Rechtsstreits grundsätzlich Vorrang vor anderen Interessen wie dem Landschaftsschutz.

Die Befürworterschaft ist breit aufgestellt: Die Bundesratsparteien FDP, Mitte und SP sind dafür, ebenso die grössten Umweltverbände wie WWF und Pro Natura. Sie sprechen von einem ausgewogenen Kompromiss zwischen dem Interesse an einer sicheren Stromversorgung und Anliegen des Naturschutzes. Auf der Gegenseite stehen kleinere Naturschutzgruppierungen wie die Stiftung Franz Weber – und auch die SVP Schweiz. Die SVP spricht von einer Mogelpackung, weil Sonnen- und Windstrom unzuverlässig sei und somit die Versorgungssicherheit nicht verbessere. Ausserdem warnen sie vor hohen Kosten.

Ein Streitpunkt auch in der Abstimmungskontroverse sind die Volksrechte. Die Befürworterinnen und Befürworter betonen: Die jeweiligen Standortgemeinden könnten sich gegen jedes Kraftwerk wehren. Die SVP hingegen beruft sich auf einen Ausnahmeartikel in der Vorlage, die dem Bundesrat das Recht gibt, kleinere Projekte verfahrensmässig zu beschleunigen. Sie vermutet hier eine Aushebelung der Volksrechte. Bundesrat und Befürwortende bestreiten das: Der Ausnahmeartikel werde niemals so angewandt, wie von den Gegnern behauptet.

Am 9. Juni treffen die Stimmberechtigten ihre Wahl – die wichtigsten Pro- und Kontra-Argumente gibt es in der Abstimmungskontroverse.

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