In der Schweiz kann ein Jugendlicher höchstens vier Jahre eingesperrt werden, in Deutschland beträgt die Maximalstrafe zehn Jahre. Ist unser Jugendstrafrecht zu mild? Hat sich nach dem schockierenden Amoklauf der drei Schweizer Schüler hier etwas verändert im Umgang mit gewalttätigen Jugendlichen? Einer, der sich mit Jugendkriminalität auskennt, ist der 51-jährige Marcel Riesen, leitender Jugendstaatsanwalt des Kantons Zürich.

Inhalt
Jugendstaatsanwalt Marcel Riesen
Die drei Jugendlichen aus der Schweiz, die in München wahllos Menschen zusammengeschlagen und zum Teil lebensgefährlich verletzt hatten, müssen bis sieben Jahre ins Gefängnis.
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