Nur wenige Strafrechtsrevisionen haben so hohe Wellen geschlagen wie das neue Sexualstrafrecht. «Nein heisst Nein.» Das ist der neue Grundsatz beim Sex, der mit dem neuen Sexualstrafrecht gilt. Es trat auf Anfang Juli in Kraft, mit einer veränderten Definition der Vergewaltigung: Neu ist es eine Vergewaltigung, ein sexueller Übergriff oder eine sexuelle Nötigung, wenn das Opfer mit Worten, Gesten oder durch Erstarren ausdrückt, dass es mit der Handlung nicht einverstanden ist. Damit sollen Opfer von sexueller Gewalt besser geschützt und Täterinnen und Täter angemessen bestraft werden. Was hat das neue Sexualstrafrecht in diesen ersten drei Monaten bereits verändert? Zu Gast ist Ärztin Rahel Schmidt, sie arbeitet auf der Gynäkologie im Zuger Kantonsspital und ist Projektleiterin im Wissenschafts-Think-Tank Reatch, welcher zu Vergewaltigungsopfer forscht.
Rahel Schmidt: Neues Sexualstrafrecht
Es ist eine der bedeutendsten Gesetzesrevisionen der letzten Jahre: das neue Sexualstrafrecht, dass seit genau drei Monaten in Kraft ist. Für Opfer habe sich viel verbessert, trotzdem gebe es noch Mängel, sagt die Ärztin Rahel Schmidt, sie arbeitet auf der Gynäkologie im Zuger Kantonsspital.
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