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Die Grossmünsterkirche in Zürich im Schneefall.
Legende: Die Grossmünsterkirche in Zürich im Schneefall. Reuters

Gesellschaft & Religion Die Kirchen und das liebe Geld

Die römisch-katholische und die evangelisch-reformierte Kirche der Schweiz nehmen jährlich etwa 1,8 Milliarden Franken Steuergelder und öffentliche Mittel ein. Damit finanzieren sie die Seelsorge und soziale und kulturelle Aufgaben. Die Kirchensteuer von Firmen ist aber stark umstritten.

Papst Franziskus liest seiner Kirche seit seinem Amtsantritt im März 2013 die Leviten. Der Pontifex fordert eine arme und bescheidene Kirche. Die katholische Kirche der Schweiz hingegen ist keineswegs arm. Sie nimmt jedes Jahr etwa 955 Millionen Franken ein. Die Summe setzt sich zusammen aus 700 Millionen Franken Steuern von Mitgliedern, 145 Millionen Franken Kirchensteuern von Firmen (juristische Personen) und 110 Millionen Franken Staatsbeiträgen.

Eine halbe Milliarde öffentliche Gelder für die Kirchen

Die beiden grossen Landeskirchen, die römisch-katholische und die evangelisch-reformierte Kirche, nehmen jedes Jahr insgesamt 1,8 Milliarden Franken ein (davon 1,3 Milliarden Franken Steuergelder von Mitgliedern). Diese Zahlen wurden erstmals 2010 im Rahmen eines Nationalen Forschungsprogramms erhoben und veröffentlicht.

Das Verhältnis von Kirche und Staat und damit die Finanzierung der Kirchen sind kantonal geregelt. Die Unterschiede sind enorm. Im Kanton Genf sind Kirche und Staat wie in Frankreich strikt getrennt. Die Kirchen sind als Vereine organisiert und erhalten weder Steuern noch Staatsbeiträge.

Im Kanton Zürich erhält die römisch-katholische Kirche die Kirchensteuer ihrer Mitglieder, die Kirchensteuer von Firmen und Staatsbeiträge. Die Erträge sind in der deutschsprachigen Schweiz bedeutend höher als in der französischsprachigen. Die reformierten Kirchen erhalten insgesamt mehr Geld als die katholischen Kirchen.

Berner Unikum

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Im Kanton Bern sind die drei Landeskirche in dem Sinn «Staatskirchen», als sie aus den allgemeinen kantonalen Steuermitteln finanziert werden. Die Löhne der Pfarrerinnen und Pfarrer werden vom Staat und nicht von der Kirche bezahlt. Dieses Berner Unikum geht auf eine Verpflichtung des Kantons aus dem Jahr 1804 zurück. Der Kanton übernahm die Kirchengüter in sein Eigentum und verpflichtete sich als Gegenleistung, die Kirchgemeinden pfarramtlich zu versorgen.

Ende November 2013 beschloss der Grosse Rat des Kantons Bern, bei den Pfarrerlöhnen zwei Millionen Franken zu sparen. Es stehen neu 73,5 Millionen Franken zur Verfügung. Am System der Bezahlung der Pfarrer durch den Kanton selbst wollen die Politiker nicht rütteln.

Streit um Firmensteuer für Kirchen

Die jüngste Kontroverse im Verhältnis von Kirche und Staat dreht sich um die Kirchensteuer von Firmen. Jeder Kanton handhabt die Kirchensteuer für die sogenannten juristischen Personen anders: Basel-Stadt erhebt keine Kirchensteuer für Firmen, in Zürich muss jede Firma bezahlen, egal ob der Besitzer Mitglied einer Landeskirche ist oder nicht.

Bisherige Änderungsversuche sind gescheitert. Die Kirchensteuer von Firmen ist derzeit Gegenstand von politischen Vorstössen. In den Kantonen Zürich, Graubünden und Nidwalden stehen im 2014 Volksabstimmungen dazu an. Die Gegner bezeichnen die Kirchensteuer als Zwang und wollen eine Wahlfreiheit. Die Reaktion der Kirchen ist unterschiedlich, für sie fiele eine Einkommensquelle weg.

Was machen die Kirchen mit dem Geld?

Wer sich auf die Suche nach der Verwendung der Kirchengelder begibt, der betritt ein Labyrinth. Die Steuergelder der Gläubigen und der Öffentlichkeit landen nicht etwa in den Schatullen der Bischöfe. Auch der Papst erhält keine Steuergelder aus der Schweiz, lediglich Spenden.

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Die Steuergelder werden mehrheitlich in den Kirchgemeinden oder kirchlichen Vereinen verwaltet. Sie werden an der Basis eingesetzt. Je nach Pfarrei oder Gemeinde wird das Geld unterschiedlich verwendet. Die Schweizerische Steuerkonferenz SSK verweist auf folgende Verwendungszwecke:

  • Löhne der Pfarrer und Gemeindeleiterinnen und Gemeindeleiter und Migrantenseelsorge
  • Unterhalt von Kirchen und Liegenschaften, Renovation von kirchlichen Bauten
  • Beitrag an das Bistum oder die Landeskirche und übergeordnete Aufgaben wie Spitalseelsorge
  • Verwaltung der Pfarreien und Kirchgemeinden und deren «Backoffice» (zum Beispiel Pfarrköchin)
  • Jugend- und Altersseelsorge und kirchliche Sozialarbeit
  • Bildung und Religionsunterricht
  • Kultur und Kirchenmusik

Reiche Kirchen unter Druck

Die Affäre um den katholischen Bischof von Limburg, Franz-Peter Tebartz-van Elst hat hohe Wellen geworfen. Die Vorwürfe lauten: luxuriöser Lebensstil, überhöhte Baukosten bei der Sanierung seines Bischofssitzes, Verschwendungssucht und Täuschung. Papst Franziskus hat ihm nach einem persönlichen Gespräch im Oktober 2013 eine Zeit ausserhalb seiner Diözese gewährt, bis die Vorwürfe geklärt seien. Im Zug der Affäre Tebartz-van Elst sahen sich die deutschen Bischöfe genötigt, ihre Wohn- und Besitzverhältnisse weitgehend offenzulegen.

Der Lebensstil der Schweizer Bischöfe gilt als bescheiden. Einige von ihnen sind in der Bahn anzutreffen oder steuern ihren eigenen Wagen. Sie gelten auch als weniger wohlhabend als ihre deutschen Kollegen.

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