Das sind die drei Kandidaten: Offiziell sind die Namen auf der Liste gar nicht bekannt. Durch Indiskretionen sind sie aber an die Öffentlichkeit gekommen: Alle drei Kandidaten sind Priester.
Das spricht gegen die Kandidaten: Die eine Person ist 72 Jahre alt. Bischöfe müssen mit 75 Jahren aber den Rücktritt einreichen. Also wäre das höchstens ein Übergangskandidat gewesen.
Die beiden anderen sind Ordensleute, gehören also zu einer religiösen Gemeinschaft. Sie sind damit nicht Priester in der Diözese Chur tätig. Und das hat wohl dem Wahlgremium nicht gepasst.
Das ist am Wahlgremium aussergewöhnlich: Im römisch-katholischen Kirchenrecht gilt: Der Papst ernennt die Bischöfe frei. Weltweit gibt es nur ganz wenige Ausnahmen – darunter das Bistum Chur.
Es hat mit dem Wahlgremium, dem Domkapitel, eine gewisse Mitsprache. Dieses erhält vom Vatikan eine Liste mit den Namen von drei Kandidaten vorgelegt. Aus dieser Liste kann das Gremium einen Kandidaten auswählen.
Dieses Wahlrecht geht zurück bis in die Zeit vor der Reformation. Damals hatten Papst und Kaiser um die Vormacht gestritten.
Darum interessiert die Bischofswahl sonst noch: In dieser Diözese gibt es schon lange Spannungen zwischen den konservativen und liberalen Kräften. Berühmtestes Beispiel ist Wolfang Haas, der in Chur bis 1997 umstrittener Bischof war.
So geht es jetzt weiter: Das Wahlgremium hat durch die Nicht-Wahl den Ball in den Vatikan nach Rom zurückgespielt. Jetzt ist Papst Franziskus am Zug. Er kann jetzt entweder einen der drei Kandidaten zum Bischof ernennen oder eine weitere Liste vorlegen.