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Gesellschaft & Religion Gertrud Heinzelmann: mutig und klug für die Sache der Frauen

Gertrud Heinzelmann kämpfte für die rechtliche Gleichstellung von Frauen in Staat und Kirche. Die streitbare Katholikin erregte mit ihrer Forderung nach Priesterinnen weltweites Aufsehen. In der Schweiz gehört sie zu den Müttern des Gleichstellungsartikels in der Bundesverfassung.

«Sie war eine Suffragette im positiven Sinne», umschreibt Lilian Uchtenhagen Gertrud Heinzelmann knapp und zutreffend. Die ehemalige Nationalrätin, die 1983 als erste Frau für den Bundesrat kandidierte, hatte Gertrud Heinzelmann in den 1960er Jahren an den vom Frauenstimmrechtsverein in Zürich organisierten Fackelumzügen kennengelernt. Mit diesen jährlich stattfindenden Umzügen erinnerte der Frauenstimmrechtsverein Zürich an die verlorene Abstimmung zur Einführung des Frauenstimmrechts vom 1. Februar 1959 und hielt die Forderung nach dem Frauenstimmrecht in der Öffentlichkeit wach.

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Gertrud Heinzelmann: «Es gab bei uns kein Haupt der Familie»
Aus Sternstunde Religion vom 23.06.2013.
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Engagement von früh auf

Bereits als 20-Jährige trat Heinzelmann 1934 dem Frauenstimmrechtsverein Zürich bei. In einem liberalen Elternhaus aufgewachsen, mit Eltern, die eine partnerschaftliche Ehe lebten, war sie schon früh an ein selbständiges Leben gewohnt. Sie lernte, mit offenen Augen durchs Leben zu gehen und registrierte die Diskriminierungen, die Frauen widerfuhren. Besonders schmerzte sie aber, dass sie, volljährig geworden, in einer Ecke stehend zuschauen musste, wie ehemalige Mitschüler den Stimmrechtsausweis erhielten. Ihr eigenes politisches Interesse fiel ins Leere.

Nach der Matura schrieb sie sich an der Universität Zürich als Jura-Studentin ein. Mit dem Studium der Rechte holte sie sich das nötige Rüstzeug, um sich voll und ganz für den Kampf um die rechtliche und politische Gleichstellung der Frauen engagieren zu können. Sie schloss das Studium mit einem Doktorat ab und machte die Anwaltsprüfung.

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Gertrud Heinzelmann: Ohne Frauenstimmrecht kommen wir zu nichts
Aus Sternstunde Religion vom 23.06.2013.
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Ein Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung

Obwohl gut ausgebildet, erschwerte die fehlende politische Mitbestimmung den Weg für eine berufliche Karriere. Während vieler Jahre verdiente sie sich den Lebensunterhalt als Rechtsanwältin bei einer Rechtsschutzversicherung. Erst 1963, mit 49 Jahren, fand sie die Stelle ihres Lebens: Sie wurde Leiterin des von der Migros betriebenen Büros gegen Amts- und Verbandswillkür in Zürich.

Als im Februar 1971 das Frauenstimm- und -wahlrecht eingeführt wurde, war für Heinzelmann und einen Teil der Mitstreiterinnen der Kampf um die rechtliche Gleichstellung der Frauen aber noch nicht zu Ende. Ziel war, einen Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung zu verankern. Heinzelmann engagierte sich mit Verve im Initiativkomitee und arbeitete bei der Formulierung des Gleichstellungsartikels mit.

Pionierin unter katholischen Frauen

Initiative für Priesterinnen

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Die beiden römisch-katholischen Kirchenparlamente Baselland und Basel-Stadt stimmen am 25. Juni 2013 über eine Ergänzung ihrer Kirchenverfassungen ab, die die kirchlichen Behörden verpflichtet, sich künftig für die Zulassung der Frauen zum Priesteramt einzusetzen. Die Chancen für eine Annahme stehen gut.

Doch nicht alle Frauenorganisationen standen hinter der Verfassungsinitiative «Gleiche Rechte für Mann und Frau». Gleichwohl wurde die Initiative Mitte Dezember 1976 eingereicht und im Abstimmungskampf traten die Frauenorganisationen wieder geeint auf. Am 14. Juni 1981 sagten mehr als 60 Prozent der Stimmenden Ja zum Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung.

Internationale Beachtung fand Heinzelmann mit ihrer 24-seitigen Eingabe ans 2. Vatikanische Konzil (1962-1965) unter dem Titel «Frau und Konzil – Hoffnung und Erwartung». So forderte die politisch versierte Juristin und überzeugte Katholikin die katholische Kirche heraus wie einst in biblischen Zeiten David den Riesen Goliath: Sie verlangte die Zulassung der Frauen zum Priesteramt.

Weltweite Diskussionen

Mit ihrer Eingabe reagierte sie auf eine Aufforderung von Papst Johannes XXIII., Wünsche und Anregungen bei der vorbereitenden Kommission zu deponieren. Heinzelmann wusste, dass sie jetzt handeln musste. Innerhalb weniger Wochen verfasste sie die Eingabe. Als sie diese am 23. Mai 1962 abgeschickt hatte, fühlte sie sich von einer schwerwiegenden Verpflichtung befreit. Die streitbare Katholikin war sich der Einzigartigkeit ihrer Forderung bewusst. Aus langjähriger politischer Erfahrung im zähen Einsatz für das Frauenstimmrecht wusste sie, dass sie selber für Publicity sorgen musste, um eine öffentliche Diskussion zu provozieren.

Heinzelmanns Konzilseingabe wurde weltweit kontrovers diskutiert, am Konzil selber war sie kein Thema. In den ersten beiden Konzils-Sessionen blieben die Männer unter sich, in der dritten und vierten waren einzelne Zuhörerinnen zugelassen. Von den insgesamt 23 Zuhörerinnen durften schliesslich drei mit Rederecht an den Kommissionssitzungen teilnehmen.

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Gertrud Heinzelmann über ihre Eingabe ans 2. Vatikanische Konzil
Aus Sternstunde Religion vom 23.06.2013.
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Reaktionen und Nicht-Reaktionen in der Schweiz

In den USA fand die Eingabe, die kurzfristig auf Englisch übersetzt wurde, enorme Beachtung. Vor allem eine junge Frau, die später zur einflussreichsten feministischen Theologin avancieren würde, meldete sich bei Heinzelmann. Mary Daly, die als erste Frau überhaupt in katholischer Theologie promoviert hatte und in Fribourg ein zweites Doktorat in Philosophie machte, unterstützte Heinzelmann öffentlich.

Über die feministische Theologie wurde die Diskussion um die Frauenordination von einer breiten Öffentlichkeit aufgegriffen. Immer wieder äusserten sich einzelne Schweizer Bischöfe zum Thema, auch im positiven Sinne. Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) verschliesst sich allerdings nach wie vor einer Diskussion.

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