Sasikumar Tharamalingam (Hinduismus):
«Im Hinduismus gibt es fünf wichtige Regeln, die einzuhalten sind: Wir dürfen keinen Alkohol trinken, nicht lügen, niemanden umbringen, kein Fleisch essen – sowie die Ehe nicht brechen.»
Rifa’at Lenzin (Islam):
«Jeglicher sexueller Verkehr zwischen einem Mann und einer Frau, die nicht verheiratet sind, gilt religionsrechtlich als zinā’ (Unzucht) und damit als grosse Sünde, die mit Strafe bedroht wird.
Die Rechtsnormen gemäss Shari‘a sagen allerdings nichts aus über die konkrete gesetzliche Handhabung in den einzelnen islamischen Staaten. Die religiösen Vorschriften gelten zwar für beide Geschlechter gleichermassen, aber das sexuelle Verhalten von Frauen wird im Allgemeinen stärker kontrolliert und sanktioniert als dasjenige der Männer. In traditionellen Gesellschaften ist das (sexuelle) Verhalten der Frauen sehr stark mit der Familienehre verknüpft.»
Michel Bollag (Judentum):
«Ausserehelicher Sex ist verboten. Eines der zehn Gebote lautet: Du sollst nicht ehebrechen. Dies gilt sowohl für Frauen als auch für Männer.»
Christina Aus der Au (Reformierte):
«Vom Partner betrogen zu werden, verletzt unabhängig vom Zivilstand. Fremdgehen beginnt allerdings nicht erst mit dem Sex. Sondern bereits wenn jemand die Affäre dazu nutzt, um vor Ehe-Problemen zu fliehen, statt sie anzugehen. Auch leidet der aussereheliche Partner, der auf bestimmte Stunden reduziert wird. Insgesamt kreiert ausserehelicher Sex zu viel Schmerz, als dass es eine gottgewollte Lebensweise sein könnte.»
Norbert Reck (Katholizismus):
«Ausserehelicher Sex gilt als Verletzung der Würde der Ehe und fügt allen Betroffenen grossen Schaden zu. Die eheliche Treue ist darum ein hoher Wert, denn nicht zuletzt leiden die Schwächsten, die Kinder, unter der Zerstörung der familiären Gemeinschaft. Deshalb heisst es in den Zehn Geboten: Du sollst nicht ehebrechen.»