Zum Inhalt springen
Der Mund einer Statue ist mit Klebeband überdeckt, darauf steht: Stop Tisa.
Legende: Die Menschenrechtsbewegung Avaaz demonstriert in Genf gegen Tisa (Bild vom 9.2.2015). Keystone

Gesellschaft & Religion Tisa-Freihandelsabkommen: Zwischen Beifall und Protest

Rund 50 Staaten verhandeln seit drei Jahren über die Liberalisierung des Dienstleistungshandels – darunter auch die Schweiz. Die Wirtschaft begrüsst das Abkommen, Kritiker befürchten einen Abbau des Service public.

Seit 2012 laufen in Genf die Verhandlungen über das «Trade In Services Agreement» (Tisa). Ziel des Abkommens ist es, den internationalen Dienstleistungshandel weitgehend zu liberalisieren. An den Verhandlungen beteiligt sind 50 Staaten, darunter die USA, die EU und die Schweiz.

Gleicher Zugang zum Markt für in- und ausländische Unternehmen

Für die Schweiz verhandelt Botschafter Christian Etter vom Staatssekretariat für Wirtschaft Seco. Er betont: Bei Tisa gehe es nicht um Privatisierungen, wie die Kritiker des Abkommens befürchten. Eine Deregulierung finde nur insofern statt, als dass «diskriminierende Massnahmen» beim Marktzugang fallen sollen.

Audio
Tisa-Abkommen - Skepsis durch Unwissen?
aus Echo der Zeit vom 16.04.2015. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 7 Minuten 28 Sekunden.

Das bedeutet: Im Dienstleistungsbereich sollen in allen Vertragsstaaten in- und ausländische Unternehmen denselben Zugang zum Markt bekommen und unter identischen Bedingungen arbeiten können – ohne besondere Besteuerung, schärfere Auflagen, aufwändigeres Bewilligungsverfahren.

Ein Beispiel: Eine Schweizer Maschinenfabrik etwa soll ihre Maschinen im Ausland warten können, ohne dass sie anderen Regelungen unterworfen ist als eine Firma im fremden Land. Dieselbe Gleichbehandlung ausländischer und inländischer Anbieter wird natürlich in der Schweiz gelten.

Öffentliche Schulen und Spitäler vom Abkommen ausgeschlossen

In einer Liste legen die Vertragsparteien fest, für welche Dienstleistungen sie den Markt öffnen und für welche sie Beschränkungen beibehalten wollen. Demnach bestimmt jedes Land selbst, in welchen Bereichen Tisa gelten soll.

Die Schweiz etwa möchte den Service public nicht antasten: Die für das Land entscheidenden Bereiche – das öffentliche Bildungs- und Gesundheitswesen, die Energieversorgung, der öffentliche Verkehr und gewisse Umweltdienstleistungen wie Abwasser und Abfallentsorgung – stünden nicht zur Disposition, sagt Christian Etter. Das bedeutet: Weder Schulen noch öffentliche Spitäler oder die Müllabfuhr werden dem Markt ausgesetzt. Ausserdem seien auch sogenannte «hoheitliche Dienstleistungen» vom Abkommen ausgeschlossen, darunter etwa Justiz, Polizei, Strafvollzug, Sozialversicherungen und Massnahmen zum Schutz von Gesundheit.

Im Vordergrund stehen für die Schweizer Verhandlungsposition bei Tisa die kommerziellen Dienstleistungen: Versicherungen, Finanzen, Logistik, Beratung und Telekommunikation.

Eine Schweizer Versicherung beispielweise soll in den anderen Vertragsstaaten ihre Produkte anbieten können, ohne Vorschriften entsprechen zu müssen, die ausländische Anbieter diskriminieren. In der Gegenrichtung, beim Import von Dienstleistungen, wird selbstverständlich derselbe Abbau von Handelshindernissen angestrebt.

Abbau des Service public befürchtet

Kritik an Tisa üben grüne, linke und gewerkschaftliche Kreise. Sie befürchten Privatisierung, Deregulierung und Liberalisierung sowie einen Abbau des Service public. Ausserdem kritisieren sie, dass vom Abkommen hauptsächlich Konzerne profitieren könnten – nicht aber KMUs.

Ein weiterer Vorwurf: Mit Tisa könnte die Wasserversorgung in die Hände von Grosskonzernen geraten – das weist Etter von sich. Wasser falle nicht unter die UNO-Produkteklassifizierung CPC – und auf deren Grundlage werde Tisa ausgehandelt.

Tisa wirke sich nicht auf ökologische und soziale Standards aus, sagt Etter. Seine Begründung: Vorschriften etwa bezüglich Arbeitszeiten oder Umweltverschmutzung seien «nicht diskriminierend»; sie schaffen also keine Ungleichbehandlung zwischen ausländischen und inländischen Unternehmen.

Vom Nutzen des Abkommens

Das Abkommen nütze nicht nur ausländischen Wettbewerbern, sagt Etter, sondern auch der Schweizer Wirtschaft, die ja stark exportorientiert sei: Tisa würde den Zugang zu neuen Märkten erleichtern.

Daher kommt aus der Wirtschaft Beifall für Tisa. Denn der schweizerische Binnenmarkt ist klein, Unternehmen können allein damit kaum die notwendige Grösse erreichen, um im globalen Konkurrenzkampf zu bestehen. Deshalb begrüsst die Wirtschaft generell den Abbau von Handelshindernissen.

Bundesrat und Parlament müssen nach Abschluss der Verhandlungen das Abkommen genehmigen. Die Verhandlungen stünden zurzeit ungefähr «im zweiten Drittel», sagt Christian Etter. Sie könnten – vielleicht – 2016 abgeschlossen werden.

Meistgelesene Artikel