Als Cornelia Kabus das Büro für Leichte Sprache 2014 gegründet hat, war es das erste seiner Art in der Schweiz. Heute gehören zu ihren Kunden soziale Organisationen wie Wohnheime, Krankenkassen oder Ämter, die ihre Informationen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen zugänglich machen wollen. Stichwort «Barrierefreiheit».
Aber auch kulturelle Institutionen wie das Kunstmuseum Thun oder das Opernhaus Zürich greifen gerne auf die Dienste von Kabus zurück. So übertrug sie beispielsweise den Flyer der Freiluftveranstaltung «Oper für alle» in Leichte Sprache.
Bewusst spricht sie von «Übertragen» und nicht von «Übersetzen». Denn die Leichte Sprache sei eben keine Sprache – obwohl sie so heisst – sondern eine Textform.
Amtliche Schriften verstehen die wenigsten
Laut Cornelia Kabus wächst das Bedürfnis, Informationen ganz allgemein besser zugänglich zu machen – also nicht nur gezielt für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Amtliche Schriften beispielsweise sind oft in einer bürokratischen, komplexen Sprache verfasst, die von den wenigsten verstanden wird.
Warum ist es denn so schwierig, verständlich zu schreiben? Unter anderem liegt dies an der Rolle der Verfasser: «Als Teil einer Firma, einer Gemeinde oder eines Staates schreibe ich nicht aus der Ich-Perspektive, sondern als Teil eines Organs», erklärt Cornelia Kabus.
Die Sprache wird dadurch unpersönlich: Man versteckt sich hinter Passivkonstruktionen, schreibt beispielsweise «Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden» statt «Ich lehne Ihren Antrag ab».
Keine Leichte Sprache aus dem Bundeshaus
Für die Beziehung zwischen Behörden und Bevölkerung sei diese Fachsprachlichkeit fatal, glaubt Cornelia Kabus. Sie könne zu einer Entfremdung zwischen Staatsapparat und Bürgern führen.
Dennoch hat der Bundesrat im Frühling eine Motion abgelehnt, die forderte, dass Informationen vom Bundeshaus in Leichte Sprache übertragen werden. Die Begründung: Es sei «mit erheblichen Schwierigkeiten und Risiken verbunden».
Grenzen der Leichten Sprache
Juristische Texte beispielsweise müssen für eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsfragen eine Lösung bereithalten. Einen eindeutigen Akteur, wie es die Leichte Sprache fordert, gibt es in Rechtstexten deshalb häufig schlicht nicht.
«Es gibt durchaus Texte, die zu komplex sind, als dass man sie in Leichte Sprache übertragen könnte», bestätigt Cornelia Kabus. Es bestünde die Gefahr, dass komplexe Dinge verfälscht werden oder juristisch nicht mehr haltbar sind, wenn sie zu einfach dargestellt werden.
So sehr sich die Leichte Sprache dem Inklusionsgedanken verpflichtet: Hier stösst sie doch an ihre Grenzen.