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Umstrittene Peperoni: Syngenta erhielt 2013 ein Patent für eine schädlingsresistente Sorte.
Legende: Umstrittene Peperoni: Syngenta erhielt 2013 ein Patent für eine schädlingsresistente Sorte. Keystone

Gesellschaft & Religion Patent auf Gemüse: Antworten auf 5 wichtige Fragen

Saatgut ist das gemeinsame Erbe der Menschheit. Doch immer mehr Saatgut wird patentiert – durch Agrarkonzerne wie Monsanto, DuPont oder Syngenta. Sie beherrschen den Markt, sehr zum Missfallen der traditionellen Züchter, die ihre Existenz gefährdet sehen. Antworten auf fünf zentrale Fragen.

1. Warum flammt die Diskussion um Patente auf Nutzpflanzen gerade jetzt wieder auf?

Die grossen Agrokonzerne wie Monsanto, DuPont und Syngenta kontrollieren bereits heute rund 50 Prozent des Saatgutmarktes. Sie haben viele der neuen Varietäten patentieren lassen, darunter solche, die sie mittels Gentechnik hergestellt. Neu aber auch solche, die sie mit traditioneller Züchtung hervorgebracht haben.

Möglich wurde dies, weil das Europäische Patentamt in München im März letzten Jahres entschieden hat, dass auch herkömmliche Züchtungen patentiert werden können. Dagegen gab es sofort grossen Widerstand, und nun hat auch das Europäische Parlament scharf gegen diese neue Praxis des Patentamts interveniert.

2. Wie kommt ein solches Patent überhaupt zustande?

Ein Beispiel: Die Paprika oder Peperoni, die von Syngenta gezüchtet wurde, ist mit dem Patent EP2140023B1 geschützt. Sie weist eine Resistenz gegen den Befall der weissen Fliege auf. Diese Resistenz stammt aus einer wilden Paprikasorte aus Jamaika, die 1978 in die holländische Saatgutbank gebracht wurde. Syngenta übernahm dieses Saatgut aus Jamaika, kreuzte die wilde mittels «Smart Breeding» mit kommerziellen Paprikasorten und erhielt so eine Peperoni, die resistent ist.

3. Das Europäische Patentübereinkommen schliesst aber Patente auf biologische Verfahren zur Züchtung aus – warum können solche Patente dennoch erteilt werden?

Die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts hat in ihrem Entscheid festgehalten, dass zwar biologische Verfahren zur Züchtung nicht patentiert werden können. Aber wenn das Produkt dieser Züchtung aller Erfordernisse für ein Patent erfüllt – also Neuheit, erfinderische Tätigkeit, Anwendbarkeit – kann das Endprodukt, also die Varietät, dennoch patentiert werden.

4. Warum regen sich die traditionellen Saatgutzüchter, Nichtregierungsorganisationen und neuerdings auch das Europäische Parlament so auf?

Patente auf traditionelle Züchtungen stellen ein altes, bisher bewährtes System der traditionellen Züchtung auf den Kopf. Bisher darf jeder Züchter seine Züchtung (eine besonders geschmackvolle Tomate zum Beispiel) schützen lassen. Diese Tomate darf nur mit seiner Zustimmung verkauft oder vermehrt werden. Aber: Jeder, der will, darf diese Sorte gratis weiterzüchten und diese neue Sorte dann auch verkaufen darf – lizenzfrei.

Dieses sogenannte Züchterprivileg wird mit dem Patent aufgehoben. Die freie Züchtung ist nur mit Zustimmung des Patenthalters möglich. Das Patent gibt dem Patentinhaber ausserdem ein exklusives Recht auf 20 Jahre hinaus. Wer die patentierte Varietät kommerziell nutzen will, muss Lizenzen zahlen.

5. Wie geht es nun weiter?

In Deutschland hat der Bundestag die Regierung dazu aufgefordert, gegen die Patentierung von Pflanzen und Tieren vorzugehen, in einigen Ländern werden Patente für traditionelle Züchtung nur sehr beschränkt anerkannt. Die Agrarindustrie ihrerseits pocht auf ihr Recht, die langwierigen und langandauernden Entwicklungskosten via Patente auch wieder einfahren zu dürfen.

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