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Studie: Kantonale Vorstösse zu Kirchen
Aus Kultur-Aktualität vom 29.07.2019.
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Studie zu Politik und Kirche «Die Kirchensteuer für Firmen wird als unzeitgemäss empfunden»

Eine Studie der Universität Freiburg hat politische Vorstösse in den Kantonen zu Religionsgemeinschaften im Allgemeinen und zu den Kirchen im Speziellen untersucht. Viele Vorstösse zielen darauf ab, die Privilegien der Kirchen zu kippen.

René Pahud de Mortanges ist Professor für Religionsrecht an der Universität Freiburg und hat die Studie geleitet.

René Pahud de Mortanges

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René Pahud de Mortanges ist Professor für Religionsrecht an der Universität Freiburg.

Profil der Universität Freiburg

Herr Pahud de Mortanges, was konkret fordern die Vorstösse?

Sie fordern zum Teil, dass der Staat die finanziellen Leistungen an die Kirchen abbaut. Sie fordern aber auch, dass Veranstaltungs- und Tanzverbote an kirchlichen Feiertagen abgeschafft werden und dass religiöse Symbole in öffentlichen Gebäuden entfernt werden. Manchmal geht es aber auch um die Abschaffung von staatlichen Unterstützungen, zum Beispiel für Anstalts- und Spitalseelsorge.

Diese Vorstösse entstehen in den kantonalen Parlamenten – aus welchen Parteien kommen sie vor allem?

Interessanterweise kommen die aus allen Parteien. Wenn man das auswertet, sieht man, dass alle Bundesratsparteien beteiligt sind an diesen Vorstössen.

Sprechen wir über jene Vorstösse, bei denen es um die Finanzen der Kirchen geht. Was wird da insbesondere kritisiert?

Die Kirchen bekommen ja von ihren Mitgliedern Steuereinnahmen durch die Kirchensteuerpflicht. In den meisten Kantonen gibt es aber auch die Kirchensteuer für juristische Personen, das heisst für Unternehmen.

Jede Firma muss die Steuer zahlen, obwohl ein Unternehmen ja eigentlich keine Religion hat und auch nicht aus einer Religionsgemeinschaft austreten kann. Das wird heute als veraltet und unzeitgemäss empfunden.

Jede Firma muss die Steuer zahlen, obwohl ein Unternehmen eigentlich keine Religion hat.

Werden denn in den Vorstössen auch alternative Finanzierungsformen formuliert?

Gelegentlich wird gesagt, dass man diese Kirchensteuereinnahmen breiter verteilen muss, nicht nur auf die anerkannten Kirchen, sondern auch auf andere Religionsgemeinschaften. Bisweilen wird auch gefordert, dass es so etwas wie eine Zweckbindung braucht für die Verwendung dieser Mittel, eine Art Leistungsauftrag: Die Kirchen sollen das Geld für Leistungen erhalten, die sie im Interesse der Allgemeinheit erbringen.

Die Kirchen stehen also zunehmend auch unter politischem Druck. Kommen sie den Forderungen, etwa die Unternehmenssteuer abzuschaffen, entgegen?

Von einer Abschaffung habe ich seitens der Kirche noch nichts gehört. Was die Kirchen tun, ist, dass sie betonen, was sie mit diesen Kirchensteuern alles leisten im Interesse der Allgemeinheit: im Bereich Jugendarbeit, Alltagsarbeit, Flüchtlinge und Asylwesen, Kinderbetreuung. Wenn man nun auch kirchenferne Menschen nach dieser Art von Mittelverwendung befragt, dann wird das meistens verstanden.

Link zur Studie

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Wäre es nicht auch eine Geste von den Kirchen, die ja generell Akzeptanzprobleme haben, wenn sie gerade auf die Steuer von den Firmen verzichten würden?

Das könnte eine Geste sein, aber je nach Kanton ist das doch ein sehr grosser Teil des kirchlichen Budgets, auf welches die Kirchen nicht so leicht verzichten können. Deswegen suchen sie ja auch nach anderen Erklärungsstrategien.

Das Gespräch führte Susanne Schmugge.

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