Nun sind die Fronten geklärt: Wie das Basler Kunstmuseum heute Mittag bekannt gab, darf das Haus die Werke des Kunstsammlers Curt Glaser behalten.
Die Gegenleistung: Das Kunstmuseum wird 2022 eine umfangreiche Ausstellung über Curt Glaser zeigen. Ausserdem erhalten die Erben des Sammlers eine finanzielle Entschädigung, über deren Höhe die Parteien Stillschweigen vereinbart haben.
Ein jahrelanger Disput
Diese Einigung ist nicht selbstverständlich. Über Jahre konnten sich die beiden Parteien nicht einigen. Grundsätzlich warfen die Erben dem Kunstmuseum vor, es habe die Werke zu günstig erworben.
Das Basler Kunstmuseum erstand in den 1930er-Jahren 200 Zeichnungen und Druckgrafiken des jüdischen Museumsdirektors Curt Glaser. 2008 haben die dessen Erben die Bilder zurückgefordert – mit der Begründung: Glaser hätte die Bilder verkaufen müssen, um seine Flucht aus Nazi-Deutschland zu finanzieren. Auch stand der Vorwurf der Raubkunst im Raum.
Das Kunstmuseum und die Basler Regierung lehnten damals diese Rückforderung ab. Die Begründung: Das Kunstmuseum hätte für die Werke marktübliche Preise bezahlt. Ausserdem handle es sich «zweifelsfrei nicht um sogenannte Raubkunst».
Einigung im zweiten Anlauf
2017 haben die Erben nochmals einen Anlauf genommen. Sie verlangten eine «faire und gerechte Lösung». Daraufhin hat die Kunstkommission Ende 2017 beschlossen, sich mit der Angelegenheit vertieft zu beschäftigen und hat den Fall historisch und rechtlich aufgearbeitet.
Und nun also die Einigung: Kunstkommission und Kunstmuseum anerkennen darin, dass Curt Glaser ein Opfer des Nationalsozialismus war und sein Fall unter den «Washington Principles» zu beurteilen ist.
Allerdings schreibt das Kunstmuseum in seiner Mitteilung, dass Curt Glaser nach im Zeitpunkt seiner Emigration über eine vergleichsweise grosse Freiheit verfügte, gewisse Kunstwerke zu verkaufen und andere zu behalten. Kunstkommission und Kunstmuseum gehen auch davon aus, dass der Erlös Curt Glaser vollumfänglich zugekommen ist. Aufgrund dieser Einschätzung haben sich Kunstkommission und Kunstmuseum gegen eine Restitution der Werke ausgesprochen.
Kunstkommission und Kunstmuseum erachten Entscheid und Einigung als wesentliches Bekenntnis des Hauses zur Provenienzforschung und zu den «Washington Principles». Diese sind in den letzten zehn Jahren durch Nachfolgekonferenzen und Wissenschaft weiterentwickelt worden. Aus diesem Grund ist heute auch ein anderer Entscheid als 2008 möglich, als die Basler Regierung Verhandlungen noch abgelehnt hatte.