Der Rechtsstreit um das Testament von Cornelius Gurlitt ist einen wichtigen Schritt weitergekommen. Inzwischen liegt ein Gutachten vor, ob der umstrittene Kunsthändler beim Verfassen seines letzten Willens im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war oder nicht.
Der Berner Rechtsanwalt des Kunstmuseums Bern Marcel Brülhart konnte bereits einen Blick auf das 146-seitige Gutachten werfen: «Das Verdikt ist sehr klar: Das Gutachten kommt zum Schluss, dass es keine Anzeichen gibt, dass Cornelius Gurlitt nicht testierfähig war zum Zeitpunkt, als das Testament errichtet wurde.»
Nun haben beide Parteien das Recht, zu diesem Gutachten Bemerkungen anzubringen und Fragen zu stellen. Dazu haben sie bis 1. Februar 2016 Zeit.
Cornelius Gurlitt hatte das Kunstmuseum Bern in seinem Testament als Alleinerbin eingesetzt. Gurlitts Cousine Uta Werner hat das Testament angefochten. Sie geht davon aus, dass der alte Mann unzurechnungsfähig war.