Cornelius Gurlitt hatte sich schon früher zum Fall geäussert. Doch die neusten Entwicklungen machen deutlich: Der Kunstsammler hat sich jetzt eine professionelle Kommunikationsstrategie zugelegt. In den vergangenen Tagen trat Gurlitt gleich mehrfach mit neuen Mitteilungen an die Öffentlichkeit.
Kommunikative und juristische Gegenwehr
Letzte Woche liess Gurlitt über seinen Sprecher mitteilen, dass er neben seiner Münchner Sammlung noch weitere Bilder besitzt, die in seinem Haus in Salzburg lagern. Und am Montag veröffentlichten Gurlitt und seine Anwälte die Website www.gurlitt.info, auf der Gurlitt zu Beschlagnahmung seiner Bilder Stellung nimmt.
Nun nehmen Gurlitt und seine Anwälte auch juristisch Gegenwehr auf: Beim Amtsgericht Augsburg wurde eine 45 Seiten dicke Beschwerde eingereicht. Darin fordern Gurlitt und seine Anwälte, dass der Beschluss zur Beschlagnahmung aufgehoben wird. Die Begründung: Es sei nicht verhältnismässig, dass alle 1280 Bilder von Gurlitts Münchner Sammlung beschlagnahmt wurden.
Staatsanwaltschaft unter Druck
Die Beschwerde setzt die Augsburger Staatsanwaltschaft weiter unter Druck. In Deutschland fand schon vorher eine rege Diskussion darüber statt, ob die Beschlagnahmung rechtens war.
Die Anwälte haben für ihre Beschwerde einige gewichtige Argumente, sagt SRF-Kunstredaktorin Ellinor Landmann. Grundlage für die Beschlagnahmung bildete der Verdacht auf Steuerhinterziehung. Ob dafür alle Bilder sichergestellt werden mussten, ist umstritten.
Moralische Verantwortung
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Problematisch ist, dass Gurlitts Sammlung im Rahmen einer Untersuchung wegen Steuerhinterziehung beschlagnahmt wurde – nun aber untersucht wird, weil darin NS-Raubkunst vermutet wird. Gurlitt wehrt sich in der Beschwerde, dass eine juristische Frage nach moralischen Kriterien untersucht werde
Auch wenn er selbst nicht am Erwerb der Bilder beteiligt war, empfinde er eine moralische Verantwortung, teilt Gurlitt mit. Das Gericht sei aber nicht der Ort für die Fragen nach der möglicherweise problematischen Herkunft der Bilder. Stattdessen suche er freiwillig einvernehmliche Lösungen mit privaten Anspruchstellern.
Gurlitt schaltet Website
Und tatsächlich: Auf der neuen Website befindet sich ein «Anspruchsformular», mit dem Anspruchssteller Kontakt mit den Anwälten aufnehmen können. Zudem werden in einer Liste knapp 40 kritische Fragen zum Fall Gurlitt beantwortet.
Die Website signalisiert also überdeutlich einen grossen Willen zur Klärung des Falls. Dass Gurlitt sich nun von Kommunikationsexperten beraten lässt, ist nicht zu übersehen. Kommunizieren muss auch die Staatsanwaltschaft Augsburg: Diese ist nun aufgerufen, bei Gericht eine Stellungsnahme abzugeben.