Ein sensationeller Fund macht Schlagzeilen: Seit der Nazi-Zeit verschollene Kunstwerke lagerten in einer Münchner Wohnung. Die Behörden schweigen, wollen weder bestätigen noch dementieren. Die deutsche Regierung wusste angeblich seit Monaten Bescheid, erst morgen Dienstag will sich die Augsburger Staatsanwalt erstmals zu den gefundenen Kunstwerken äussern.
Darum ist im Moment noch sehr wenig klar, das Meiste noch Spekulation: 1500 Kunstwerke wurden beschlagnahmt – nicht kürzlich, sondern bereits 2011. Die Rede ist von Bildern von Pablo Picasso, Henri Matisse, Marc Chagall, Emil Nolde, Franz Marc, Paul Klee, Max Beckmann oder Max Liebermann. Eine Milliarde Euro sollen sie Wert sein. Damit wäre es einer der grösste Funde «entarteter» Kunst seit dem Zweiten Weltkrieg.
Vom Erlös gelebt
Wie das Nachrichtenmagazin «Focus» schreibt, sollen die Nationalsozialisten die Werke von jüdischen Sammlern geraubt oder als «entartete» Kunst konfisziert haben. In den 30er- und 40er-Jahren seien die Bilder dann vom Kunsthändler Hildebrand Gurlitt aufgekauft worden, dessen Sohn Cornelius hortete sie seither in seiner Münchner Wohnung.
Die Fahnder kamen Gurlitt vor zwei Jahren auf die Spur, weil er bei einer Bargeldkontrolle aufgefallen war, als er im Zug von der Schweiz nach Deutschland reiste. In seiner Wohnung wurden schliesslich die Gemälde entdeckt. Gurlitt hatte im Laufe der Zeit einige Werke verkauft und von den Erlösen gelebt.
SRF sprach über Hintergründe des Falls mit Thomas Buomberger. Der Historiker hat sich auf Fälle von Raubkunst aus der NS-Zeit spezialisiert.
Es werden grosse Namen gehandelt in diesem Münchner Fall, doch wir wissen noch fast nichts. Wie schätzen Sie die Brisanz des Fundes ein?
Thomas Buomberger: Wenn er tatsächlich diese Dimension hat, dann ist das ein absolut gigantischer, sensationeller Fall, wie es ihn wohl noch nie gegeben hat seit Ende des Zweiten Weltkriegs. Wegen des Umfangs, aber auch wegen der Tatsache, dass das offenbar fast 70 Jahre unter dem Deckel gehalten wurde. Was andererseits nicht erstaunlich ist, da Hildebrand Gurlitt nach dem Zweiten Weltkrieg als sehr respektabler Kunsthändler gegolten hat. Da hat man offenbar keine Fragen gestellt. Dieser Fall würde die These bestätigen, dass noch sehr viel Raubkunst in privaten Händen ist. Ich vermute, nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Schweiz. Die Tatsache, dass Cornelius Gurlitt beim Grenzübertritt von der Schweiz nach Deutschland mit einem grösseren Geldbetrag von der Zollfahndung aufgespürt worden ist, wirft einige Fragen auf. Was hat er in der Schweiz gemacht? Wieso hatte er Bargeld auf sich getragen? Hat er möglicherweise aus seinem Schatz Bilder in die Schweiz verkauft? Das sind alles Frage, die hoffentlich im Verlauf der Untersuchung geklärt werden.
Wie ist die juristische Lage: Wenn die Werke, die in München gefunden wurden, aus deutschen Museen stammen, sind sie dann Raubkunst?
Es ist sogenannt ‹entartete› Kunst, die von den Nazis aus deutschen Museen entfernt und teilweise ins Ausland verkauft wurde, das war meistens Staatsbesitz. Nach den damaligen Gesetzen haben die Nazis ‹rechtmässig› gehandelt. Es gab einige wenige Bilder, die als Leihgaben in den Museen waren. Eines der berühmtesten war ein Kandinsky-Bild, das in den 50er-Jahren vom Kunsthändler Beyeler gekauft wurde und für das es dann ein Restitutionsbegehren gab. Aber wenn’s staatlicher Besitz war, dann hätte der Staat gewissermassen selber staatliche Institutionen bestohlen. Dann müssten die Bilder höchstens wieder zurück in staatliche Museen, wo sie früher waren.
Das heisst, die Beschlagnahmung der Werke in den 30er-Jahren und der Verkauf ins Ausland, das alles ist nach wie vor rechtens?
Ja, meines Wissens gab’s nie ein Restitutionsbegehren von staatlichen Museen, weil gewissermassen der Nazistaat auch Besitzer dieser Museen war. Es gab nur wenige Fälle, in denen die Gemälde in Privatbesitz waren und als Leihgaben in staatlichen Museen hingen – die Nazis machten da allerdings keinen Unterschied und verwerteten eben auch Privatgemälde.
Das heisst, wenn unter diesen Münchner Werken auch Arbeiten aus privater Sammlung sind, dann ändert sich die Lage?
Das ist zweifellos so, und ich vermute, dass es unter diesen 1500 Gemälden, sollte sich diese Zahl bestätigen, auch sogenannte Raubkunst hat. Hildebrand Gurlitt war eben nicht nur Verwerter von ‹entarteter› Kunst, sondern handelte eben auch mit Raubkunst. Ich weiss von einem Fall, da hat er ein Bild von Segantini dem Luzerner Kunsthändler Theodor Fischer verkauft. Das war ein Fall, und es gab sicher noch eine ganz Anzahl weitere.
Und wenn jetzt diese Werke als Raubkunst infrage kommen, heisst das, die Erben können Restitution fordern?
Das ist selbstverständlich so, die sind restitutionsfähig. Sei das, weil sie gestohlen sind, oder sei das, weil sie unter Zwang verkauft worden sind.
Es gibt in diesem Münchner Fall sehr viele Mutmassungen. Es heisst, für rund 200 der aufgefundenen Werke lägen Suchmeldungen vor und sie seien von den Erben als vermisst gemeldet. Ist das ein Hinweis auf Raubkunst?
Das ist so, ja. Ich kann mir vorstellen, dass bei Plattformen wie dem «Art Loss Register» diese Werke registriert worden sind. Es ist natürlich jeder Kunsthändler verpflichtet, dass er sich da erkundigt, wenn ihm ein Werk angeboten wird. Mich hat irritiert, als ich las, dass nach der Razzia 2011 noch ein Bild von Max Beckmann von der Kölner Galerie Lempertz gekauft worden ist. Da stellt sich die Frage, wie es die Galerie mit der Sorgfaltspflicht gehalten hat.
Sie haben es angesprochen: Vater Hildebrand Gurlitt war einer der vier Kunsthändler, die entartete Kunst verkauft hatten. Wenn der Sohn Cornelius Gurlitt einer Galerie Kunst anbietet, wie sollte diese Galerie reagieren?
Selbstverständlich muss die Galerie die lückenlose Provinienz abklären. Gibt’s da Vorbesitzer, die möglicherweise belastet sind? Wenn es eine jüdische Familie oder einen jüdischen Kunsthändler gegeben hat, muss man schon mal sehr vorsichtig sein. Wenn mir ein Gurlitt ein Bild anbieten würde, dann würden selbstverständlich die Alarmglocken läuten. Für mich ist unerklärlich, wieso Galerien oder Kunsthändler da nicht vorsichtiger sind, wenn der Name Gurlitt oder andere, die mit Raubkunst gehandelt haben, solche Bilder anbieten.