Harald Naegeli, der «Sprayer von Zürich», war wegen Sachbeschädigung verklagt worden: Er hatte rosa Flamingos an die Hauswand der Düsseldorfer Kunsthochschule gesprüht. Das Verfahren gegen ihn wurde nun vom Düsseldorfer Amtsgericht eingestellt, allerdings gegen Geldauflagen.
Der 79-Jährige muss dem Hauseigentümer 800 Euro als Wiedergutmachung zahlen. Ausserdem wurde er zu einer Zahlung von 500 Euro an ein Kinderhospiz verpflichtet.
Naegeli reagierte enttäuscht: «Ich wollte ein Kunstwerk an Stelle des Geldes geben, aber im Kapitalismus zählt halt nur das Geld.» Für die Kunststadt Düsseldorf sei die Entscheidung «eine Peinlichkeit».
Naegeli hatte zugegeben, an der NRW-Akademie der Wissenschaften und der Künste sowie weiteren Häusern Flamingos aufgesprüht zu haben. Aus seiner Sicht sei dies keine Sachbeschädigung.
Die rechtliche Situation hat sich für den Künstler durch das deutsche «Graffiti-Bekämpfungs-Gesetz» von 2005 deutlich verschlechtert. Musste früher eine Beschädigung der Substanz nachgewiesen werden, was bei Farbe auf einer Mauer praktisch ausgeschlossen war, reicht nun die «Veränderung des äusseren Erscheinungsbildes».
Der «Trick» mit dem Bild ...
Übrigens: Als Naegeli letztes Jahr in Zürich wegen Sachbeschädigung angezeigt war, klappte sein Angebot mit dem Bild: Das Tiefbauamt Zürich bekam einen echten Naegeli, dafür musste der Künstler keinen Schadensersatz zahlen: