Das Testament des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt bleibt gültig: Diesen Entscheid hat das Oberlandesgericht München am 15. Dezember bekannt gegeben. Eine Cousine von Gurlitt, Uta Werner, hatte die Gültigkeit des Testaments angefochten.
Dem Entscheid geht ein langer Rechtsstreit voraus.
Was bisher geschah
Am 3. November 2013 macht das Magazin «Focus» den «Schwabinger Kunstfund» publik: In einer Wohnung seien hunderte Kunstwerke von Rang entdeckt worden. Die Kunstsammlung stammt von Gurlitts Vater Hildebrand Gurlitt, der sie während der NS-Zeit zusammentrug. Unter welchen Umständen er dies tat, ist unklar, so zum Beispiel ob sich Raubkunst darunter befindet.
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Zwei Wochen später veröffentlicht der «Spiegel» ein ausführliches Porträt von Cornelius Gurlitt. Freiwillig gebe er nichts zurück, wird Gurlitt zitiert.
7. April 2014: Cornelius Gurlitt ändert seine Meinung und will seine Sammlung von Experten begutachten zu lassen. Unter NS-Raubkunstverdacht stehende Werke werde er freiwillig zurückgeben.
6. Mai 2014: Cornelius Gurlitt ist tot. Der 81-jährige ist nach schwerer Krankheit in seiner Münchner Wohnung gestorben.
7. Mai 2014: Das Kunstmuseum Bern gibt bekannt, von Gurlitt testamentarisch als Alleinerbe eingesetzt worden zu sein – zur Überraschung aller.